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haben, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Zusätze oder Aender-
ungen geschrieben oder auf andere Weise bewirkt sind, z. B. durch Stempel,
durch Druck, durch Ueberkleben von Wörtern, Ziffern oder Zeichen, durch
Punktiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Wegschaben, Durchstechen, Ab-
oder Ausschneiden einzelner Wörter, Ziffern oder Zeichen u. s. w. Es
soll jedoch gestattet sein:
1) auf der äußern Seite des Bandes den Namen, die Firma
und den Wohnort des Absenders anzugeben;
2) auf der Drucksache selbst den Ort, das Datum und die Namens-
unterschrift bz. Firmazeichnung, sowie den Stand des Absenders
handschriftlich oder auf mechanischem Wege anzugeben oder
abzuändern; ·
3) einzelne Stellen des Inhalts, auf welche die Aufmerksamkeit
gelenkt werden soll, durch Striche kenntlich zu machen;
4) Druckfehler zu berichtigen;
5) bei Preislisten, Börsenzetteln und Handelscircularen die Preise,
sowie den Namen des Reisenden handschriftlich oder auf mecha-
nischem Wege einzutragen oder abzuändern;
6) bei Büchern, Musikalien, Zeitschriften und Bildern eine Wid-
mung handschriftlich einzutragen und eine Rechnung beizufügen;
7) den Korrekturbogen das Mannskript beizufügen und in den-
selben Aenderungen und Zusätze zu machen, welche die Korrektur,
die Ausstattung und den Druck betreffen, solche Zusätze auch
in Ermangelung des Raumes auf besonderen Zetteln anzu-
bringen;
bei Bücherzetteln (offenen gedruckten Bestellungen auf Bücher,
Zeitschriften, Bilder und Musikalien) die Werke, welche ver-
langt werden, auf der Rückseite handschriftlich zu bezeichnen
und den Vordruck ganz oder theilweise zu durchstreichen oder
zu unterstreichen;
9) Modebilder, Landkarten u. s. w. auszumalen.
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