Postaufträge zur Ein-
holung von Wechsel-
accepten.
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tragsformulars das Datum desjenigen Tages anzugeben, an welchem die
Einziehung des Betrages erfolgen soll. Für die Bestimmungs-Postanstalt
ist dann dieser Zeitpunkt bezüglich der Vorzeigung des Postauftrags
maßgebend.
Xyn#An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen findet die Vor-
zeigung von Postaufträgen nicht statt.
XVyI Formulare zu Postaufträgen können durch die Postanstalten
zum Preise von 5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden.
§. 20.
I Im Wege des Postauftrags können auch Wechsel an den Be-
zogenen behufs Einholung der Annahmeerklärung versendet werden.
II. Zu den Postaufträgen für Accepteinholung kommt ein besonderes
Formular in Gebrauch. Derartige Formulare werden zum Preise von
5 Pfennig für je 10 Stück bei sämmtlichen Postanstalten zum Verkauf
bereit gehalten. Der Auftraggeber hat auf der Vorderseite des Formulars
anzugeben:
den Namen und Wohnort des Bezogenen,
den Betrag des Wechsels, wobei die Marksumme in Zahlen
und in Bachstaben ausgedrückt sein muß,
den eigenen (des Auftraggebers) Namen und Wohnort.
Die Ausfüllung des Vordrucks bezüglich des Tages der Fälligkeit
des Wechsels und die Angabe der etwaigen Wechselnummer bleibt dem
Auftraggeber anheimgestellt. Der unbedruckte Theil der Rückseite des
Formulars dient zur Aufnahme etwaiger Bestimmungen des Auftraggebers
darüber, ob der Postauftrag nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung an
ihn zurück, oder an eine andere Person (s. Absatz IX) weitergesandt, oder
einer zur Protesterhebung befugten Stelle übergeben werden soll. Für
solche Fälle bedarf es der Vermerke: „Sofort zurück“, „Sofort an N.
in N.“, „Sofort zum Protest.“ Zu schriftlichen Mittheilungen an den
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