Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1877 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1879. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1879 2°909,146 „, wovon ein Steuerprocent auf 29,091 X sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1879. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position in Cap. III 81 
Tit. 2 lit. e der Kreisausgaben ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
2. Was den Antrag des Landrathes auf Verleihung pragmatischer Rechte an den der- 
maligen Kreis-Schulinspector Methsieder und die hieran geknüpfte wiederholte Verwahrung 
gegen die Verpflichtung der Kreisgemeinde zur Leistung von Schulaufsichtskosten betrifft, so 
haben Wir hierauf bereits unter'n 10. Januar l. Is. Unsere Allerhöchste Entschließung 
ertheilt. 
3. Der Landrath hat zu der von Unserer Kreisregierung vorgeschlagenen Neu- 
regulirung der Lehrer-Pensionen, wonach 
a) es hinsichtlich der Pension der Schulverweser bei dem Bezuge von 720 X zu 
belassen,
	        
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