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Festgesetzter
Cap. . Vortrag. Betrag
3 —
1
IV. Kreisumlage zu 32 Procent aus der Steuerprincipal-
s
fummevon)«909146«-l-89JnachAbzugvonLoXosur
RuckstandeusthachlassennNettobetragevon. .91230846
Summa Cap. IV für sich
V. Activreste der Kreisfonds früherer Jahre . .15521486
Summa Cap. V für sich
Summa der Kreis-Einnahmen 1810654 11
betanmmachung, die Aufhebung der zwischen Bayern und Hessen bestehenden Uebereinkünfte
vom Jahre 1822 und 1851 wegen Verhütung und Bestrafung der Forst-, Feld-, Jagd= und
Fischereifrevel betreffend.
Staatsministerium des Königl. Hauses und des Teuhern.
Die königlich bayerische und die großherzoglich hessische Regierung sind übereinge-
kommen, die zwischen dem Königreiche Bayern und dem Großherzogthume Hessen bestehende
Uebereinkunft vom 3, „ 1822 wegen Verhütung und Bestrafung der Forstfrevel (Regie-
rungsblatt von 1822 S. 732 f..), sowie die in Betreff der Ausdehnung dieser Uebereinkunft
auf Feld-, Jagd= und Fischereifrevel abgeschlossene Vereinbarung vom 18 19851
(Regierungsblatt von 1851 S. 1084 ff.) aufzuheben.
Dieses wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
München, den 17. April 1879.
v. Pfretzschner.
Der Generalseéretär,
Dr. v. Prestele.