Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihn 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen 
und ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld 
und Gnade. 
München, den 20. April 1879. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pflstermeister, Saatsrahh. u. Dillis, Staatsrath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsecretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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