Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

esrh und L 
für das 
Königreich Bayern. 
— 
·0 
2 
München, den 15. Mai 1879. 
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 12. Mai 1879, die Einberusung der Gesetzgebungs-Ausschüsse beider Kammern des Land- 
tages zur Berathung der Gesetzentwürse über das Gebührenwesen und die Errschaftssteuer betreffend. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. 
  
Bekanntmachung, die Einberufung der Gesetzgebungs-Ausschüsse beider Kammern des Landtages 
zur Berathung der Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer betreffend. 
Cudwig lI. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc. 
Wir finden Uns bewogen, im Hinblicke auf das Gesetz vom 19. Februar 1879, 
die Behandlung der Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer be- 
treffend (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 4), die Gesetzgebungs-Ausschüsse beider Kammern 
des Landtages auf 
Mittwoch, den 4. Juni l. Is. 
einzuberufen, damit dieselben über die den Gesetzgebungs-Ausschüssen und zwar zunächst 
dem Ausschusse der Kammer der Abgeordneten zu übergebenden Gesetzentwürfe über das 
Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer in Berathung treten. 
88.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.