Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Wir beauftragen Unsere Kreisregierungen, Kammern des Innern, die aus ihrem 
Kreise gewählten Mitglieder des Gesetzgebungs-Ausschusses der Kammer der Abgeordneten 
sogleich unter abschriftlicher Mittheilung dieser Bekanntmachung aufzufordern, sich an dem 
bestimmten Tage unfehlbar in Unserer Haupt= und Residenzstadt einzufinden und die 
ihnen obliegenden Arbeiten zu beginnen. 
Schloß Berg, den 12. Mai 1879. 
Lnb 
v. Pfretzschuer. Dr. v. Lutz. 
v. Peufer. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Verorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
21. März d. Is. dem k. Rämmerer Mari- 
milian Freiherrn von Lerchenfeld auf Hei- 
nersreuth in München die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und 
Könige von Preußen verliehenen königlich 
preußischen Johanniter-Ordens, und unter'm 
  
wig. 
Dr. v. Fäuflle. v. Maillinger. v. Niedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär. 
An dessen Statt 
Ministerialrath Kopp. 
28. April l. Is. dem k. Hofschauspieldirector 
Ernst Possart in München die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen- 
Coburg und Gotha verliehenen Ritterkreuzes 
I. Classe des herzoglich Sachsen-Ernestinischen 
Haus-Ordens, sowie der ihm von Seiner 
Nöniglichen Hoheit dem Großherzoge von 
Oldenburg verliehenen großherzoglich olden- 
burgischen goldenen Medaille für „Verdienst 
um die Kunst“ zu ertheilen.
	        
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