Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1877 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1879. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Oberbayern beträgt für das Jahr 1879 
5“441,388 ¼4 35 J, wovon ein Steuerprocent auf 54,413 J/¾4 88 J sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1879. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes zur Aufbesserung des Lehrer- 
Einkommens in Gemeinden von mehr als 2500 Seelen auf 1000 JX und in Gemeinden 
von weniger als 2500 Seelen auf 880 J& aus Kreisfonds die Summe von 69,862 4 
61 7 in das Kreisbudget eingestellt werde. 
Dem hiebei ausgedrückten Wunsche des Landrathes, daß die Staatsregierung Anlaß 
nehmen möge, die Erhöhung der Minimalgehalte der Lehrer durch Abänderung des Gesetzes 
vom 10. November 1864, die Aufbringung des Bedarfes für die deutschen Schulen betr., 
einer gesetzlichen Regelung zuzuführen, vermögen Wir nicht zu entsprechen, da unter den 
gegenwärtigen Verhältnissen von einer derartigen Gesetzesvorlage an den Landtag kein ent- 
sprechender Erfolg zu erwarten steht. 
2. Wir genehmigen, daß zur Gewährung eines weiteren Zuschusses zur Personal- 
Erigenz der Schulen in Moosburg mit 699 M. 44 7 in der vom Landrathe beschlossenen 
Weise die Position in Cap. III &# 1 Tit. 6 lit b bb der Kreisausgaben von 83109 M 
54 J auf 83,808 4 98 J erhöht werde.
	        
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