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Art der Ausführung dieser Maßregel, wobei jedoch jede Vermittlung durch die Kreiscasse
ausgeschlossen bleiben muß, im Benehmen mit der Verwaltung der genannten Anstalt nähere
Erhebungen zu pflegen und das Ergebniß dem Landrathe bei seinem nächsten Zusammen-
tritte mitzutheilen.
16. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach die Activreste aller Kreisanstalten in
das Kreisbudget als Einnahmen verwiesen wurden, vermögen Wir Unsere Genehmigung
nicht zu ertheilen, da dieses Verfahren in Beziehung auf das Abschluß-Resultat des Kreis-
budgets bedeutungslos ist, dagegen sowohl für die betreffenden Anstaltsverwaltungen, als
auch für die Kreiscasse nur Mehrarbeit durch die desfalls nothwendig werdenden besonderen
Abrechnungen mit sich bringen würde. Wir haben deßhalb die bezeichneten Activoreste aus
dem Kreisbudget entfernen und in den richtig gestellten Beträgen in die Etats der betreffenden
Anstalten wieder einsetzen lassen.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen
und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade.
Schloß Berg, den 12. Mai 1879.
Ludwig.
Dr. v. Lutz. v. Pfistermeister, Staatorath. v. Dillis, Staaterath.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Secretär,
Ministerialrath v. Schlereth.