Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

eseh und Verurdunngsgt 
für das 
Königreich Bayern. 
8 39. 
München, den 1. August 1879. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 29. Juli 1879, die Eintheilung der Bauämter betr. 
Bekanntmachung, die Eintheilnng der Bauämter betr. 
Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben aus Anlaß der durch Allerhöchste Verordnung 
vom 19. Juni 1879 im Bestande der Negierungsbezirke und Bezirksämter eingetretenen 
Aenderungen unter'm 24. Juli lid. Is. an Stelle der durch Allerhöchste Verordnung vom 
23. Januar 1872 bestimmten Eintheilung der 48 Bauämter die in nachstehender Ueber- 
sicht dargestellte neue Eintheilung derselben nach Regierungsbezirken und Verwaltungsbehörden 
unter Aufhebung des dermaligen Straßen= und Flußbauamtes Friedberg in Augsburg, sowie 
unter Bildung eines neuen Straßen= und Flußbauamtes zu Neuburg a. D. vom 1. Januar 
1880 beginnend allerhöchst zu beschließen geruht. 
München, den 29. Juli 1879. 
v. Pfeufer. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
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