Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

42. 739 
g. 6. 
Der Staatsrath versammelt sich in Unserer Residenz in den für seine Sitzungen 
demselben allda angewiesenen besonderen Zimmern. 
g. 6. 
Die Protokollführung im Staatsrathe und die Bureaugeschäfte des Staatsrathes werden 
von denjenigen Beamten und beziehungsweise Bediensteten besorgt, welche Unser Staats- 
minister des Innern hiemit beauftragt. 
II. Titel. 
Geschäftskreis des Staatsrathes. 
-b 
In den Geschäftskreis des Staatsrathes gehören: 
A. Zur Berathung. 
1) Die an den Landtag zu bringenden Gesetzentwürfe, einschließlich des Budgets. 
2) Die über Gesetzentwürfe erfolgten Gesammtbeschlüsse der beiden Kammern des 
Landtages. (Verfassungs-Urkunde Tit. VII F. 30.) 
Die durch Gesammtbeschluß der beiden Kammern des Landtages an Uns ge- 
brachten Wünsche und Anträge. 
4) Die Organisation der Staatsbehörden. · 
5) Die Competenzconflicte zwischen Ministerien sowie die den Geschäftskreisen ver- 
schiedener Ministerien gemeinschaftlichen Gegenstände, wenn die einschlägigen 
Minister sich darüber nicht vereinbaren können. 
Beschwerde-Vorstellungen an Uns über amtliche Handlungen der Ministerien, 
wodurch angeblich Kränkungen des Eigenthums oder der persönlichen Freiheit 
entstanden sind und worüber die Betretung des Rechtsweges nicht zulässig ist, 
wenn Wir nach vorläufiger Vernehmung desjenigen Ministeriums, zu dessen 
Wirkungskreis der Gegenstand gehört, das Gutachten des Staatsrathes darüber 
erholen: 
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