Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

eseh- und Verordnungs= iit 
für das 
Königreich Bayern. 
20. 
München, den 3. April 1880. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 29. März 1880, die standesomtliche Behandlung der Geburts- und Sterbesälle auf dem 
Bodensee betr. — Bekanntmachung vom 30. März 1880, den Schutz und die Aufrechtbaltung der Ordnung 
des Eisenbabnbetriebes betr. — Hosdienst. Nachrichten. — Erbebung in den Freiherrnstand. — Ordens-Verleihungen. 
— Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. 
Bekanntmachung, die standesamtliche Behandlung der Geburts= und Sterbefälle 
auf dem Bodensee betreffend. 
Staatsministerium des Böniglichen Hauses und des Teuhern. 
Hinsichtlich der standesamtlichen Behandlung der auf dem Bodensee eintretenden 
Geburts= und Sterbefälle haben sich die Regierungen der Bodenseeuferstaaten über folgende 
Erundsätze verständigt: 
1) Die standesamtliche Behandlung derjenigen auf dem Bodensee eintretenden Ge- 
burts= und Sterbefälle, welche in der unmittelbaren Umgebung des Seeufers 
sich ereignen, soll durch den Standesbeamten des betreffenden Uferbezirkes vor- 
genommen werden. 
Diejenigen Geburts= und Sterbefälle, welche auf der Seefläche außerhalb der 
unmittelbaren Umgebung des Seeufers sich ereignen, sollen durch den Standes- 
beamten desjenigen Bezirkes beurkundet werden, in welchem das Schiff oder 
27 
ES
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.