Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

AM 20. 
Hosdienst-Nachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge Allerhöchsten Signates vom 
28. Februar l. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, Max Grafen von Preysing- 
Lichtenegg, Gutsbesitzer auf Mittelstetten, 
auf allerunterthänigstes Ansuchen zu Aller- 
höchstihrem Kämmerer, dann 
vermöge Allerhöchsten Signates vom G. März 
l. Is. den k. Bezirksamts-Assessor Anton 
Freiherrn von Aretin in Kissingen und 
den Rechtspraktikanten beim Landgerichte 
München I., Carl Freiherrn von Aretin, 
gleichfalls auf allerunterthänigstes Ansuchen 
zu Allerhöchstihren Kammerjunkern zu er- 
nennen. 
Erhebung in den Ereiherrnstand. 
Seine Majestät der König haben 
unter dem 5. März ds. Is. aus Selbsteigener 
Bewegung geruht, den Staatsminister a. D. 
Adolph von Pfretzschner, Staatsrath 
im a. o. D., lebenslänglichen Reichsrath der 
Krone Bayern, Großkreuz der k. Verdienst- 
orden der bayerischen Krone und vom hei- 
ligen Michael rc., in huldvoller Anerkennung 
seiner durch langjähriges erfolgreiches Wirken 
als Staatsminister erworbenen hervorragenden 
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Verdienste, in den Freiherrnstand des König- 
reiches zu erheben. 
Grdeno-Verleihungen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gesunden, unter'm 
27. Februar l. Is. dem Director des groß- 
herzoglich badischen General-Landesarchives, 
Dr. Carl Heinrich Freiherrn Roth von 
Schreckenstein, das Comthurkreuz des 
Verdienst-Ordens vom heiligen Michael, und 
dem großherzoglich badischen Geheimen Archiv- 
rathe, Dr. Friedrich von Weech, das Ritter- 
kreuz I. Classe dieses Ordens, dann 
unter'n 2. März l. Is. dem Hof-Chef 
Seiner Hoheit des Herzogs Ernst Günther 
von Schleswig-Holstein, W. Freiherrn von 
Issendorf auf Schloß Primkenau, das 
Comthurkreuz des Verdienst-Ordens vom hei- 
ligen Michael zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Derorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter' m 
18. März ds. Is. dem Kanzleisecretär im 
k. Staatsministerium des k. Hauses und des
	        
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