Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1878 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1880. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberpfalz und Regensburg beträgt 
für das Jahr 1880 1/927,790 J4, wovon ein Steuerprozent auf 19,278 „& sich be- 
rechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1880. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
In dieser Beilage haben Wir die aus Centralfonds-Zuschüssen zu deckenden persön- 
lichen Aufbesserungs-Zulagen und Unterstützungsbeiträge des Lehrerpersonales an den deut- 
schen Voiksschulen, welche ohne vorausgehende Etats, lediglich auf Grund der Rechnungs- 
ständigkeit und der erfolgenden neuen Anweisungen gezahlt und am Schlusse des Jahres 
nach dem effectiven Aufwande creditirt werden, unter Cap. III §. 1 Tit. 26, Tit. 3, 
Tit. 10 a, „ und Tit. 10c, àa der Ausgaben, dann unter Cap. I §. 3 Tit. 6, 7, 8 und 
10 der Einnahmen intra lincas vortragen lassen. 
IV. 
Auf die vom Landrathe außerdem gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge ertheilen 
Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat dem Postulate zur Aufbesserung des Einkommens des Lehrer- 
personales aus Kreisfonds abermals seine Zustimmung versagt. 
Wir unterschätzen nicht die zunächst aus der allgemeinen wirthschaftlichen Lage abge- 
leiteten Gründe der Ablehnung, vermögen sie aber nicht als ausreichend zu erachten, um 
eine Maßregel abzuweisen, welche eine thunlichste Gleichstellung der oberpfälzischen Lehrer 
bezüglich ihrer Gehaltsverhältnisse mit den Lehrern anderer Regierungsbezirke herbeiführen 
sollte.
	        
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