Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

22. 159 
Fürsorge, welche derselbe dadurch der Verbesserung der Lage des Lehrerpersonals zugewendet 
hat, sprechen Wir gerne Unsere Allerhöchste Anerkennung aus. 
2. Den Beschlußfassungen des Landrathes in Bezug auf die Verhältnisse der Kreis- 
Frrenanstalt haben Wir, insoweit veranlaßt, bereits unterm 14. Januar d. Is. Unsere 
Allerhöchste Genehmigung ertheilt und ist Unserer Regierung, Kammer des Innern, von 
Oberfranken durch Unser Staatsministerium des Innern mit Entschließung vom 20. dess. M. 
hievon Mittheilung gemacht worden. 
Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir ihm 
gerne Unsere Anerkennung seiner ersprießlichen Förderung der Kreisinteressen aus und 
versichern ihn Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 3. April 1880. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. v. Riedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.