Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1878 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1880. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1880 2,951,365 JF 83 J, wovon ein Steuerprocent auf 29,5 13 M. 65 sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1880. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
In dieser Beilage haben Wir die durch Centralfonds zu deckenden persönlichen Auf- 
besserungs-Zulagen= und Unterstützungsbeiträge des Lehrerpersonals an den deutschen Volks- 
schulen, welche ohne vorausgegangene Etats lediglich auf Grund der Rechnungsständigkeit 
oder der neuen Anweisung gezahlt und wofür die Aufwandssummen am Schlusse des Jahres 
nach Maaß des effectiven Aufwandes creditirt werden, sub Cap. III §. 1 TLitl. 2c, Titl. 3, 
Titl. 10a und c der Ausgaben, dann sub Cap. I §. 3 Titl. 6, 7, 8 und 10 der Ein- 
nahmen intra lineas vortragen lassen. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages für das Jahr 1880 erfolgten Anträge 
und Beschlüsse des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Auf die von dem Landrathe gestellte Bitte, das dermalen maßgebende Programm 
für Schulhausbauten auf dem Lande, insbesondere bezüglich der Exrigenz für Schullehrers- 
Wohnungen im Ineresse möglichster Kostenersparung einer Revision zu unterziehen, erwidern 
Wir, daß Wir die mittelst der generalisirten Entschließung Unseres vormaligen Staats-
	        
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