Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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s Fesigesetzter 
Cap. Vortrag. Betrag 
4ZZ 
Uebertrag 115571.22 
III b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 128065 — 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 —¾ für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 25830 -K 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den 
in Art. 3 Ziffer 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 
850 -J4 und der Verweser auf 720 JX aus Kreisfonds 61827— 
e) zur Aufbesserung des Minimal-Einkommens der Lehrer 
in den in Art. 3 Abs. 2 des Schuldotationsgesetzes be- 
zeichneten Gemcinden auf 1000 J¾ aus Kreisfonds 14000 — 
| f) zur Erhöhung der Schulgehilfen-Gehalte, vielmehr der 
Z Natural-Verpflegs-Averfaauf158afä .31520— 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 
Quinquennien à 90 „X für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 / für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
· 320, 386 M. 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unterstütz- 
ungen für das active Lehrerpersonal 4500 — 
Titl. 6. Allgemeine Beiträge an Schulcassen: 
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondscassa in Ansbach 3430 — 
Latus 36791322 
  
 
	        
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