Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

seh= und Verarhuungs-platt 
für das 
Königreich Bayern. 
2 . 
München, den 20. April 1880. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 6. April 1880, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wisseuschaftliche Bejähigung 
für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschastliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf §. 90, 3 der Ersatz-Ordnung (Wehr-Ordnung für das Königreich 
Bayern vom 21. November 1875, Theil ) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Aus- 
schreiben des Reichskanzleramts vom 24. März 1880, welche im Centralblatte für das 
Deutsche Reich Seite 134 und 149 enthalten sind. 
München, den 6. April 1880. 
u. Pfeufer. v. Maillinger. 
Der General-Seeretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
37
	        
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