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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1878 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale für das Jahr 1880.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg
beträgt für das Jahr 1880 2/689,960 „A, wovon ein Steuerprozent auf 26,899 4
sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1880.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein-
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
In dieser Beilage haben Wir die aus Centralfonds zu deckenden persönlichen Auf-
besserungszulagen und Unterstützungsbeiträge des Lehrerpersonales an den deutschen Volks-
schulen, welche ohne vorausgehende Etats lediglich auf Grund der Rechnungsständigkeit
oder der erfolgenden neuen Anweisung gezahlt und wofür die Aufwandssunmmen erst am
Schlusse des Jahres nach Maaß des effectiven Aufwandes creditirt werden, unter Cap. III
C. 1 Tit. 2, Tit. 3, Tit. 10 a, aa und Tit. 100 an den Ausgaben, dann unter Cap. 1
§S. 3 Tit. 6, 7, 8 und 10 der Einnahmen innerhalb der Linie vortragen lassen.
IV.
Auf die von dem Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir
nachstehende Entschließungen:
1. Wir genehmigen die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Vertheilung der
Gehaltsergänzungszuschüsse zum Vollzuge des Art. 6 des Schuldotationsgesetzes vom 10. No-
vember 1861 im festgestellten Betrage zu 84,210
2. Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe gefaßten Beschlüsse über die Unter-
stützungen zu Schulhausbauten.
3. Den von dem Landrathe in Bezug auf die Aenderung der Satzungen des unter-