Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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fränkischen Kreisunterstützungsvereins für dienstuntaugliche Lehrer gefaßten Beschlüssen haben 
Wir unter'm 12. Februar l. Is. Unsere Genehmigung ertheilt und ist von Unserem 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das zum Vollzuge 
Erforderliche bereits angeordnet worden. 
Wir sprechen dem Landrathe gerne Unsere Anerkennung für die hiedurch bekundete 
Obsorge für die Verbesserung der materiellen Interessen des Lehrpersonales aus. 
4. Dem Beschlusse auf Erhöhung der Position zu Unterstützungen für dürftige 
Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
5. Dem Antrage des Landrathes entsprechend beauftragen Wir Unsere Kreis- 
regierung, in Zukunft dem Landrathe alljährlich einen Etatsvoranschlag über die Ver- 
wendung der Kreisfondszuschüsse für allgemeine gewerbliche Fortbildungsschulen Seitens des 
polytechnischen Centralvereines mitzutheilen. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch die Vervollständigung der isolirten 
Lateinschule zu Hammelburg im Sinne des F. 45 Abs. 2 und des §F. 47 der Schulordnung 
vom 20. August 1874 ermöglicht worden ist, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Den hiefür bewilligten Betrag von 662 JM haben Wir in das Kreisbudget einstellen 
lassen. 
7. Der Beschluß des Landrathes, zu den Kosten der bevorstehenden Kreisthierschau 
aus Kreismitteln einen Beitrag von 4,000 — zu gewähren und diesem Zwecke auch die 
für Vas Jahr 1879 für Förderung des Weinbaues ausgesetzte, aber unverbraucht gebliebene 
Summe von 870 -X zuzuwenden, erhält Unsere Genehmigung. 
8. Die Bereitwilligkeit des Landrathes, durch Gewährung einer Summe von 6,500 -K 
zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und gewerblichen Verhältnisse im Spessart beizu- 
tragen, erkennen Wir gerne an. Wir genehmigen den desfallsigen Beschluß des Landrathes 
und beauftragen zugleich Unsere Regierung, Kammer des Innern von Unterfranken und 
Aschaffenburg, die zum Vollzuge als geeignet sich darstellenden Maßnahmen einzuleiten. 
9. Der Landrath hat 
a) den Beschluß des ständigen Landrathsausschusses vom 31. Juli vor. Is., wodurch 
Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, die aus dem Marimilianshilfs- 
Getreide-Magazinsfonde in den Jahren 1877 mit 1879 erübrigten Renten im 
Betrage von 9,000 J/¾ behufs augenblicklicher Unterstützung der durch Hagel- 
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