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fränkischen Kreisunterstützungsvereins für dienstuntaugliche Lehrer gefaßten Beschlüssen haben
Wir unter'm 12. Februar l. Is. Unsere Genehmigung ertheilt und ist von Unserem
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das zum Vollzuge
Erforderliche bereits angeordnet worden.
Wir sprechen dem Landrathe gerne Unsere Anerkennung für die hiedurch bekundete
Obsorge für die Verbesserung der materiellen Interessen des Lehrpersonales aus.
4. Dem Beschlusse auf Erhöhung der Position zu Unterstützungen für dürftige
Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
5. Dem Antrage des Landrathes entsprechend beauftragen Wir Unsere Kreis-
regierung, in Zukunft dem Landrathe alljährlich einen Etatsvoranschlag über die Ver-
wendung der Kreisfondszuschüsse für allgemeine gewerbliche Fortbildungsschulen Seitens des
polytechnischen Centralvereines mitzutheilen.
6. Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch die Vervollständigung der isolirten
Lateinschule zu Hammelburg im Sinne des F. 45 Abs. 2 und des §F. 47 der Schulordnung
vom 20. August 1874 ermöglicht worden ist, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
Den hiefür bewilligten Betrag von 662 JM haben Wir in das Kreisbudget einstellen
lassen.
7. Der Beschluß des Landrathes, zu den Kosten der bevorstehenden Kreisthierschau
aus Kreismitteln einen Beitrag von 4,000 — zu gewähren und diesem Zwecke auch die
für Vas Jahr 1879 für Förderung des Weinbaues ausgesetzte, aber unverbraucht gebliebene
Summe von 870 -X zuzuwenden, erhält Unsere Genehmigung.
8. Die Bereitwilligkeit des Landrathes, durch Gewährung einer Summe von 6,500 -K
zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und gewerblichen Verhältnisse im Spessart beizu-
tragen, erkennen Wir gerne an. Wir genehmigen den desfallsigen Beschluß des Landrathes
und beauftragen zugleich Unsere Regierung, Kammer des Innern von Unterfranken und
Aschaffenburg, die zum Vollzuge als geeignet sich darstellenden Maßnahmen einzuleiten.
9. Der Landrath hat
a) den Beschluß des ständigen Landrathsausschusses vom 31. Juli vor. Is., wodurch
Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, die aus dem Marimilianshilfs-
Getreide-Magazinsfonde in den Jahren 1877 mit 1879 erübrigten Renten im
Betrage von 9,000 J/¾ behufs augenblicklicher Unterstützung der durch Hagel-
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