Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1878 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1880. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Schwaben und Neuburg beträgt 
für das Jahr 1880 3/°179,304 , wovon ein Stenerprozent auf 31,793.44 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1880. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
J 7 dieser Beilage haben Wir die aus Centralfonds-Zuschüssen zu deckenden persön- 
lichen Aufbesserungs-Zulagen und Unterstützungsbeiträge des Lehrerpersonales an den deut- 
schen Volksschulen, welche ohne vorausgehende Etats, lediglich auf Grund der Rechnungs- 
ständigkeit oder der erfolgenden neuen Anweisung nach den bestehenden Normen gezahlt 
und am Schlusse des Jahres nach Maß des effectiven Aufwandes creditirt werden, unter 
Cap. III §. 1 Tit. 2, Tit. 3 a, Tit. 10 a, va und Tit. 104 -der Ausgaben, dann unter 
Cap. 1I §. 3 Tit. 6, 7, 8 und 10 der Einnahmen intra lineas vortragen lassen. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat einstimmig beschlossen, das Minimaleinkommen des Lehrper- 
sonales, und zwar: 
a) für Lehrer in Gemeinden über 2500 Seelen auf 940 J, 
b) für Lehrer in Gemeinden unter 2500 Seelen auf 840 /4. 
I) für Schulverweser und weltliche Lehrerinnen, dann Schulverweserinnen auf 650.7 
einschließlich der Centralfondszulagen zu erhöhen.
	        
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