Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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5. Der Bitte des Landrathes entsprechend beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, 
a) eine Revision der vom Landrathe (Landrathsverhandlungen für 1875) bewilligten 
neuerlichen Bezüge für die deutschen Schulen aus dem Kreisschulfonde herbei- 
zuführen, dann die Ergebnisse der Erhebungen über die Leistungsfähigkeit der 
mit solchen Zuschüssen bedachten Gemeinden dem ständigen Landrathsausschusse 
zur Prüfung der Frage, ob die bei der seinerzeitigen Verleihung bestandenen 
Verhältnisse und Voraussetzungen noch bestehen, sowie zur weiteren Antrag- 
stellung bei der nächsten Landrathsversammlung mitzutheilen, 
über die Natur des Schulkassenbeitrages an den Schulfond zu Rain mit 385 = 
72 7 und eventuell darüber, ob dieser Beitrag eine unter allen Umständen 
zu übernehmende Leistung des oberbayerischen Kreisfonds ist, Erhebungen zu 
pflegen, und diese dem Landrathe mitzutheilen, 
P) über die Leistungsfähigkeit der seither oberbayerischen, mit Gehaltsergänzungs- 
zuschüssen bedachten Gemeinden Erhebungen zu pflegen und dieselben dem stän- 
digen Landrathsausschusse zur Prüfung und Antragstellung in der nächsten Land- 
rathsversammlung zu unterbreiten. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach in Anerkennung der Nothwendigkeit nam- 
hafter Veränderungen und Erweiterungen am Gebäude der Kreis-Taubstummenanstalt in Augs- 
burg vorerst ein Baufond mit 3000 M für Beschaffung entsprechender Lokalitäten begründet 
werden soll, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Zugleich beauftragen Wir dem Antrage des Landrathes entsprechend Unsere Kreis- 
regierung, im Einvernehmen mit dem ständigen Landrathsausschusse genaue Untersuchung 
der Sachlage vorzunehmen, damit durch Letzteren in der nächsten Landrathsversammlung zur 
endgiltigen Beschlußfassung Vortrag erstattet werden kann. 
7. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Kreisbibliothekdiener A. W. Müller unter 
der Voraussetzung eine Zulage von 60 J4 für das Jahr 1880 zu gewähren und diesen 
Betrag dem Kreisreservefond zu entnehmen, daß die Bibliothekkommission sich mit dessen 
Leistungen zufriedengestellt erklärt, dann daß der Stadtmagistrat Augsburg zur Gewährung 
der gleichen Zulage sich bereit finden läßt, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
8. Wir genehmigen die Beschlüsse des Landrathes in Bezug auf die Art der Ver- 
theilung der Kreisfondszuschüsse zur Förderung der gewerblichen Fortbildungsschulen. 
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