Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

. 29. 285 
erhöhten Schülerzahl an vielen Schulen eine Vermehrung des Lehrpersonals sowie die Be- 
schaffung neuer oder die Erweiterung bestehender Schulräume sich als unvermeidlich dar- 
stellen würde, eine solche Maßregel aber besonders bei den zur Zeit bestehenden Verhältnissen 
und bei der eingreifenden Einwirkung derselben auf die wirthschaftlichen und finanziellen 
Verhältnisse der Bevölkerung voraussichtlich nur mit größtem Widerstreben Eingang finden könnte. 
2) Der vom Landrathe der Pfalz ausgesprochene Wunsch wegen Wiederanstellung 
eines Realienlehrers an der isolirten Lateinschule zu Grünstadt anstatt eines 5ten philologischen 
Studienlehrers wird seiner Zeit bei eintretender Personalveränderung von Unserem 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten mit Rücksicht auf 
die Bedürfnisse der Anstalt in geeignete Erwägung genommen werden. 
3) Bezüglich der wiederholten Bitte des Landrathes wegen Uebernahme der Ausgaben 
für die Lateinschulen der Studienanstalten zu Kaiserslautern und Landau auf Staatsfonds 
wollen Wir auf den Inhalt der früheren Landrathsabschiede und auf die Verhandlungen 
über das Staatsbudget für die XV. Finanzperiode im Landtage verweisen. 
4) Mit Rücksicht auf den Umfang, welchen der Postverkehr in Pirmasens gewonnen 
hat, ist eine dem erweiterten Dienste dortselbst entsprechende Aenderung der Diensteinrich- 
tungen in Erwägung gezogen; zur Beseitigung der Klagen wegen ungenügender und 
verspäteter Bestellung der Postsendungen ist aber bereits von der General-Direction der 
k. Verkehrs-Anstalten eine angemessene Vermehrung des Bestellpersonals veranlaßt worden. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und 
ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 19. April 1880. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. v. Riedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Serretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
51“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.