Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Vortrag. 
Festgesetzter 
Betrag 
— 
. 
  
  
Uebertrag 
Titl. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) Im Allgemeinen zum Vollzug des Schuldotationsgesetzes 
vom 10. November 1861 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des 
gesammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 ¾ für alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 20,160./ 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90 ¾ für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 .4 für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen aus Centralfonds 404, O62 . A 50 4 
b) dergleichen aus Kreisfonds an Lehrer vom 2. Jahre nach 
erstandener Anstellungsprüfung bis zum Eintritt in die 
Staatszulagen 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Sönigehufen 
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unter- 
stützungen für das active Lehrer-Personal 
Titl. 6. Allgemeine Beiträge an Schulcassen 
Titl. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen 
und zu Schulhausbauten: 
a) Realexigenzbeiträge 
b) zum Unterhalt von Schulhäusern 
c) zu Schulhaus-Neubauten 
95268 
177941 
13848 
15000. 
12 
67 
75 
  
Latus 
  
302058 
54
	        
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