Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1878 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1880. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 
1880 2·629,515 J 39 „J. wovon ein Steuerprocent auf 26,295 J 15 J sich be- 
rechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1880. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
Die aus Centralfondszuschüssen zu deckenden persönlichen Aufbesserungs= und Unter- 
stützungsbeiträge des Lehrpersonals an den deutschen Volksschulen sub Cap. III §. 1 Titel Zc, 
Titel 3 a, Titel 10 aan und Titel 10 c aa des Ausgabentheils werden nach den festgesetzten 
Normen auf Grund der Rechnungsständigkeit und der erfolgenden neuen Anweisungen ohne 
vorausgehenden Etat gezahlt und die Aufwandssummen erst am Schlusse des Jahres nach 
Maas des effectiven Aufwandes creditirt. 
Wir haben deßhalb die voranschlägigen Bedarfssummen hiefür unter den bezeichneten 
Positionen des Ausgabentheils, sowie die zu ihrer Deckung erforderlichen Zuschußfummen 
im Einnahmentheil sub Cap. I §F. 3 Titel 6, 7, 8 und 10 intra lineas vortragen lassen. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und außerdem erfolgten Anträge und Be- 
schlüsse des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat den Betrag von 7920 „X zur Verfügung gestellt, damit den 
im ersten Dienstesdecennium befindlichen, auf das congrualmäßige Einkommen angewiesenen 
Lehrern eine mit Eintritt in den Genuß der staatlichen Dienstalterszulage widerrufliche be- 
sondere Zulage aus Kreisfonds mit je 60 JX gewährt werde.
	        
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