Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

et und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
¾ 32. 
München, den 22. Mai 1880. 
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 13. Mai 1880, die Gebühren der Notare in der Pfalz betr. — 
Königlich Allerböchste Verordnung vom 16. Mai 1880, die Dienst= und Geschäftsverhältnisse der Hypo- 
tbekenbewahrer in der Pfalz betr. — Bekauntmachung rom 19. Mai 1880, die zur Ausstellung von 
Zeugnissen Über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lebranstalten betr. 
— Staatsdienst-Nachricht. Königlich Allerböchte Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. — König- 
lich Allerhöchste Genebmigung einer Titel= Verleibung. — Auszug aus der Adels- Matrikel des Königreiches. — 
Viceconsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in München. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Gebühren der Notare in der Pfalz betr. 
Cndwig l. 
von Gottes Gnaden König von Layern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etce. ete. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, über die Gebühren der Notare in der Pfalz 
bezüglich der in Art. 219 des Gesetzes vom 23. Februar 1879 zur Ausführung der 
Reichs-Civilprozeßordnung und Konkursordnung bezeichneten Verträge auf Grund des 
Artikel b des Gesetzes vom 18. August gleichen Jahres über das Gebührenwesen zu ver- 
fügen, was folgt: 
76
	        
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