Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1878 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. · 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1880. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Oberbayern beträgt für das Jahr 
1880 5“°446,426 J4, wovon ein Steuerprocent auf 54,464 /4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1880. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
In dieser Beilage haben Wir die aus Centralfonds-Zuschüssen zu deckenden persönlichen 
Aufbesserungs-Zulagen und Unterstützungs-Beiträge des Lehrerpersonals an den deutschen 
Volksschulen, welche ohne vorausgehende Etats lediglich auf Grund ihrer Rechnungsständigkeit 
oder der erfolgenden neuen Anweisung nach den bestehenden Normen gezahlt und am 
Schlusse des Jahres nach Maß des effectiven Aufwandes creditirt werden, unter Cap. III 
& 1 Titl 2 , Titl 3, Titl 107/ und Titl 104 7 der Ausgaben, dann unter Cap. 1 § 3 
Titl 6, 7, 8 und 10 der Einnahmen intra lineas vortragen lassen. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach bei der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt 
in München an Stelle einer nach Stunden honorirten Lehrerin eine eigene Lehrerin ber 
französischen Sprache mit dem Gehalte und der rechtlichen Stellung einer Seminar-Schul- 
lehrerin aufzustellen wäre, haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen 
deßhalb auf den Erlaß Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten vom 16. Februar l. Is. Nr. 1828. 
 
	        
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