Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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6. Die von dem Landrathe bezüglich des Kreis-Culturtechnikers Georg Ensemann 
gestellten Anträge haben Unsere Genehmigung bereits erhalten; Wir verweisen deßfalls 
auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern, Abtheilung für Land- 
wirthschaft, Gewerbe und Handel, vom 16. Februar l. Is. Nr. 2515. 
7. Bezüglich des vom Landrathe gefaßten Beschlusses auf Eröffnung eines Conto- 
corrent-Verhältnisses von Seite der Verwaltung der Kreis-Irrenanstalt bei der banyerischen 
Hypotheken= und Wechselbank in München, dann bezüglich der mit jenem Beschlusse ver- 
bundenen Anträge verweisen Wir auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums 
des Innern vom 21. März l. Is. Nr. 4592. 
Im Uebrigen ertheilen Wir den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegen- 
heiten der Kreis-Irrenanstalt gefaßten Beschlüssen Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und 
verbinden hiemit die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 5. April 1880. 
Ludwig. 
Dr. v. futz. r. Pfeufer. v. Riedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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