Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Wecorationen. 
Seine Majestät der König haben 
den Nachgenannten unterm 21. Januar l. J. 
die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen der ihnen von Seiner Majestät dem 
Kaiser von Oesterreich verliehenen Ordens- 
Auszeichnungen zu ertheilen geruht, und 
zwar: 
dem Ministerialrathe im k. Staatsmini- 
sterium des k. Hauses und des Aeußern, 
Dr. Otto Freiherrn von Völderndorff 
und Waradein, für das Comthurkreuz mit 
dem Stern, ferner 
dem k. wirkl. Rathe und Geheimen Se- 
cretär im k. Staatsministerium des k. Hauses 
und des Aeußern, Christian Röder in München, 
sowie 
dem Kanzleisecretär im k. Staatsministe- 
rium des k. Hauses und des Aeußern, Fried- 
rich Graf in München, für das Ritterkreuz 
des kaiserlich österreichischen Franz Joseph- 
Ordens. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
20. Jannar d. J. dem k. Hosschauspieler 
Hilmar Knorr in München die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen der ihm von 
Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen- 
Altenburg verliehenen k. sächsischen goldenen 
Verdienst -Medaille für Kunst und Wissen- 
schaft zu ertheilen.
	        
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