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Dem Formular ist eine Anleitung zum Gebrauche für den Brennerei-Inhaber
vorgedruckt, nach welcher derselbe sich genau zu richten hat. Bei der Uebergabe
der Anmeldung hat die Ausschlageinnehmerei sofort zu prüfen, ob die in dieser
Anleitung ertheilten Vorschristen eingehalten sind oder nicht; letzterenfalls ist die
Anmeldung entweder von Amtswegen richtig zu stellen, oder wenn dieß nicht
thunlich erscheint, zur Ergänzung beziehungsweise Berichtigung dem Betheiligten
zurückzugeben.
Eine Gerätheanmeldung ist von den Branntweinbrennern (Destillateurs) der Auf-
schlageinnehmerei des Bezirks in doppelter Ausfertigung dann zu übergeben,
a) wenn eine Betriebsanstalt neu errichtet worden, oder
6) wenn die vorhandene Anmeldung irgendwie undeutlich geworden ist.
Sobald von einer neu errichteten Betriebsanstalt die Gerätheanmeldung bei der
Aufschlag-Einnehmerei eingeht, hat letztere die Eintragung in dem zu eröffnenden
Konto des betreffenden Inventariums (cfr §F. 13 Ziffer 2 der Instruktion) zu
bewirken, die geschehene Eintragung in beiden Exemplaren der Anmeldung zu
bescheinigen und das eine derselben gemäß Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes dem An-
meldenden zurückzugeben.
Nur durch diese Bescheinigung — welche in den Brennereiakt (celr. §. 29
unten) einzuheften und mit diesem an demselben Orte aufzubewahren ist, wo
der Betriebsplan sich befindet — kann der Nachweis geführt werden, daß die
Geräthe vorschriftsmäh angemeldet worden sind.
(Art. 14 Abs. 2 des Gesetzes.)
Das zweite Exemplar der Gerätheanmeldung hat der Ausfschlagbedienstete, welcher
die Vermessung der Geräthe bewirkt, an sich zu nehmen, mit dem wirklichen
Bestande zu vergleichen, nach dem Ergebnisse die Anmeldung in beiden Exem-
plaren zu berichtigen und zu bescheinigen und das der Aufschlag-Einnehmerei ge-
hörige an diese, unter Beifügung der ausgenommenen Bermessungsverhandlungen
(efr. §. 10 der Instruktion) zurückzugeben.
e) Später eintretende Veränderungen der Person des Inhabers der Räume oder
Geräthe werden in dem in der Betriebsanstalt aufbewahrten Exemplare der