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4) Die Anlegung des Verschlusses erfolgt in nachstehender Art:
Wird die Blase versiegelt, so ist ein fester Bindfaden quer über die obere
Oeffnung derselben durch zwei, zu diesem Zwecke einen Zoll vom Rande zu bohrende
GSöcher straff durchzuziehen, zusammenzuknüpfen und dessen beide Enden hinter dem Knoten
auf ein untergelegtes Papier= oder Kartenblatt mit dem in feinem Lack abzudrückenden
Dienstsiegel anzusiegeln.
5) Der Verschluß des Helms erfolgt in ähnlicher Art, nämlich dadurch, daß
eine Schnur durch denselben und das Ableitungsrohr gezogen, zusammengeknüpft und mit
den Enden auf ein Papier= oder Kartenblatt festangesiegelt wird.
6) Der Verschluß des Kühlrohrs (der Schlange) geschieht auf die Weise, daß
die obere Oeffnung desselben da, wo der Kolben des Helms eingesteckt wird, mit einem
Holzpfropfen, durch den ein Loch gehen muß, verstopsft wird; durch diesen Pfropfen
wird ein Bindfaden gezogen und dieser mit seinen Enden an das Kühlfaß gesiegelt.
Der Pfropfen muß stets so lang sein, daß derselbe durch Vorrücken oder Zurück-
stoßen des Rohrs nicht herausgenommen und wieder hineingesteckt werden kann.
Wo ein solcher Mißbrauch zu befürchten sein möchte, da kann der Verschluß auch
so angelegt werden, daß in dem oberen Ende des Kühlrohrs an der Stelle, wo der
Kolben des Helms eingesenkt wird, ein hölzerner Pfropfen, etwa drei oder vier Zoll
lang und mit Löchern versehen, eingesteckt, durch diese und die in dem Kühlrohr am
Rande in gleicher Richtung ebenfalls angebrachten zwei Löcher ein Bindfaden durchgezogen,
dieser auf dem Pfropfen verknüpft und die beiden Enden desselben, nahe am Knoten,
ebenfalls mit dem Siegel deutlich angesiegelt werden.
7) Auf den Verschluß des Kühlapparats (Ziffer 6) müssen die Aufschlagbediensteten
ein sehr wachsames Auge haben.
8) Blasen, zu denen ein Kühlapparat vorhanden ist und welche zum Wasserkochen
oder zu anderen Zwecken freigegeben sind (elr. . 14 Ziff. 3 der Instruktion), müssen
bei gegründetem Verdachte mißbräuchlicher Benützung mit einer Vorrichtung versehen
werden, daß ein Helm nicht aufgesetzt werden kann.
Der Verschluß wird hier am zweckmäßigsten in der Art angebracht, daß an der
Seite des Kühlapparates der Blasenrand mit zwei Löchern versehen und zwei Brettchen
von solcher Stärke, daß das Aufsetzen des Helms dadurch gehindert wird — das eine