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3 Abtriebe beträgt — ebenfalls dem Obigen gemäß — fünf Sechstel von
198 Liter = 165 Liter; diese Zahl mit 3 multiplizirt gibt 495 Liter. Es
können also mit dieser Blase innerhalb der deklarirten Abfindungsperiode von
12 Stunden 4 Hektoliter 95 Liter Maische abgetrieben werden. Für die
Maischmenge berechnet sich die Aufschlagabfindung nach /etel des Normalsatzes
auf 4¼4 32 4 und nach sztel des Normalsatzes auf 5 i 40 J.
b) Der Blasenraum beträgt 120 Liter und der Betrieb ist auf 16 Stunden
erklärt. Hier können 4 Abtriebe (4 77# 4— 16) stattfinden, und leträgt die
Blasenfüllung für jeden dieser 4 Abtriebe (5/tel von 120 -) 100 Liter.
Diese Zahl mit 4 multiplizirt gibt 400 Liter, so daß also mit dieser Blase
innerhalb der deklarirten Abfindungsperiode von 16 Stunden 4 Hektoliter
Maische abgetrieben werden können, wofür sich die Abfindung auf 3 M. 49
beziehungsweise 4 4 36 J berechnet.
Bei Apparaten von ein facher Konstruktion wird auf den ersten Zug nur
sog. Lutter d. i. schwacher Branntwein gewonnen (Rauhbrand), welcher an sich nicht
verwendbar ist und daher noch einmal überdestillirt werden muß (Feinbrand). Letzteres
geschieht in der Regel in derselben Blase, in welcher die Maische abgetrieben wurde.
Der Abtrieb des Lutters ist, soferne demselben keine Maische beigemengt wird, auf-
schlagfrei. Es folgt nun ein Beispiel mit aufschlagfreiem Lutterabtrieb:
An 7 verschiedenen Tagen in einem Monat soll je 12 Stunden Maische abgetrieben
und der gezogene Lutter überdestillirt werden; die Blase faßt 120 Liter. Diese 7 Tage
à 12 Betriebsstunden geben 84 anrechnungsfähige Betriebsstunden (7 12 = 84),
wovon auf den Abtrieb der Maische 64 Stunden und auf die aufschlagfreie Destillation
des Lutters die übrigen Stunden kommen. Nach dem eben Gesagten ergeben sich hier
16 Maischabtriebe à 100 Liter, sohin eine aufschlagpflichtige Maischmenge von 16 Hekto-
liter, für welche nach dem Satze von 875/8.7 ein Aufschlag von 13—497 J sich berechnet.
Die Berechnung der Zeit für den aufschlagfreien Lutterabtrieb erstellt sich hier
wie folgt:
4 Maischabtriebe geben soviel Lutter, als zum Abtriebe einer Füllung derselben
Blase nothwendig ist, und zu je einem Lutterabtriebe sind 6 Stunden erforderlich.
Sonach treffen auf je 16 Stunden Meaischabtriebszeit 6 Stunden Lutterabtriebszeit und