Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

40. 483 
stehenden Bestimmungen mit der Maßgabe in Anwendung, daß die Bescheinigung des 
betreffenden Hauptzollamtes über die Ablieferung des Branntweins zur Niederlage die 
Stelle ber Ausfuhrbescheinigung vertritt. Während der Lagerung des Branntweins in 
der öffentlichen Niederlage muß die Identität desselben festgehalten werden. Im Falle 
der Rücknahme des Branntweins von der Niederlage ist, wenn der Branntwein in den 
freien Verkehr treten soll, die Uebergangsabgabe nach Art. 27 des Gesetzes über den 
Branntweinaufschlag zu entrichten. 
Der Branntwein darf in der Niederlage nur so lange lagern, als solches nach den 
Bestimmungen des allgemeinen Niederlageregulativs zuläßig erscheint. 
B. 
Branntweineinfuhr. 
8. 16. 
1. Von dem aus dem freien Verkehr des Deutschen Zollgebietes ohne Ver- 
zollungsnachweis nach Bayern eingeführten Branntwein aller Art (Spiritus cc.) 
ist, soferne mit dem betreffenden Gebiet eine Aufschlaggemeinschaft nicht besteht, eine Ueber- 
gangsabgabe zu entrichten, welche vom Hektoliter à 50 Prozent nach dem Alkoholometer 
von Tralles bei Normaltemperatur 13 J/X 10 , sohin vom Hektoliter absoluten 
Alkohols (= 10,000 Literprozente) 26¼4 20 J beträgt. 
2. Für Liqueure und andere mit Zucker versetzte geistige Getränke (z. B. Punsch- 
essenz) beträgt die Uebergangsabgabe ohne Rücksicht auf die Alkoholstärke 13 4 10 t 
vom Hektoliter. Von Spirituosen, welche ungeachtet ihrer Versetzung mit anderen Sub- 
stanzen noch mehr als 50 Prozent nach dem Alkoholometer von Tralles bei Normal= 
temperatur zeigen, ist die der gefundenen wahren Stärke entsprechende Uebergangsabgabe 
zu erheben. 
3. Parfümirter Spiritus (eau de Cologne) 2c. 2c. ist nach Maßgabe der in dem- 
selben enthaltenen Menge absoluten Alkohols übergangssteuerpflichtig. 
4. Der Berechnung der Uebergangsabgabe ist — abgesehen von den Liqueuren und 
sonstigen mit Zucker versetzten Spirituosen, welche wie seither lediglich nach der Menge 
zur Versteuerung zu ziehen sind, — die Literanzahl des im Spiritus enthaltenen absoluten 
Alkohols zu Grunde zu legen. Bruchtheile unter 11otel Liter haben außer Ansatz zu bleiben. 
99°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.