Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

K 40. 489 
Beilage II. 
Anmeldung 
zur 
Branntwein aus fuhr. 
Die unterzeichneten Fabrikanten 
... . zu . meelden hiemit der 
k. Aufschlageinnehmerei . . . .. „daß sie beabsichtigen, den nach Verpackung, Gattung, Menge 
und Stärke umstehend näher dellarirten inländischen Branntwein innerhalb der nächsten Tage dem 
Hauptzollamte zur Abfertigung zu stellen und demnächst über das Hauptzollamt 
—e..ÖEE an 
............... m........(in.....·..)auzuiulncn 
Die Unterzeichneten tragen darauf an, ihnen nach erfolgler Ausfuhr und auf Grund der dessallsigen 
Aus= bezw. Eingangsbescheinigung die angeordnete Rückvergütung des Branntweinausschlags zu 
gewähren. 
22 
..... am......ls.. 
...... laut Abfertigungsregister Nr. 
(Unterschrist.) 
Gesehen und eingetragen in das An- 
melderegister Vr. 
(L. S.) Unterschrift des Aufschlageinnehmers. (Unterschrift.) 
100
	        
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