Uebergangs Schein
zur
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Beilage XIV.
Zu §. 17.
Versendung von Gegenständen, welche einer inneren Steuer unterliegen.
Ausstellungs-Amt,
unterzeichneten Amte zu
Erledigungsamt,
wohnhaft zu
an, daß
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meldet heute dem
nachstehend verzeichnete Gegenstände durch
wohnhaft zu nach versenden wolle, mit dem Antrage
darüber eine Abfertigung auf das Amt zum
der Ueberweisung des Steuer-Anspruches auf dasselbe ·
Zwecke des steuerfreien Wiedereingangs nach zu ertheilen.
der Durchfuhr über dasselbe nach
m Der Koni Gattung und Menge der Waaren Angabe
2 NameFpachder D klaration des lleber= nach statigehabter amtlicher obundwie ein Ver-
z 3 und — gangeschein-Extrahenten. Ermittelung. schluß angelegt ist,
— Benennung . Benennung und Zahl der an-
— Wohnort *s : der Waaren Deren der Waaren Deren elegten Bleie oder
der mit Angabe Gewicht S8##mit Angabe Gewicht. 54 iegel, dann der
Empfänger. 5 der wahren &2 der wahren —zugehörigen Aus-
l.s -v* Stärke bei giloor. Stärke bei Kiloar. Kuhranmeldungen.
Branntwein. gr. 38Branntwein. gr.
1 2. 3. 4. d. 6. 7. 8. 9. 10. 11.
D übernimmt mit diesem von verlangten und angenommenen
Uebergangsscheine die Verpflichtung, die Waaren, auf welche derselbe lautet, in der darin angegebenen Menge
und Gattung mit diesem Uebergangsscheine bis zum 1
bei dem Amte zur Revision und weiteren Abfertigung zu stellen, oder stellen zu lassen,
ingleichen für die inneren Steuern von diesen Waaren zu haften. ·
Diese Verpflichtung erlischt nur dann, wenn durch das Amt, auf welches der Uebergangsschein aus-
gestellt ist, bescheinigt wird, daß den eben bemerkten Obliegenheiten vollständig geniigt sei.
Acceptations-Erklärung des Uebergangsschein-Extrahenten.
Ich übernehme diesen Uebergangsschein mit der vorstehend angegebenen Verpflichtung.
den
den
Königlich Bayerische
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