Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

Uebergangs Schein 
zur 
503 
Beilage XIV. 
Zu §. 17. 
Versendung von Gegenständen, welche einer inneren Steuer unterliegen. 
Ausstellungs-Amt, 
unterzeichneten Amte zu 
Erledigungsamt, 
wohnhaft zu 
an, daß 
7 
meldet heute dem 
nachstehend verzeichnete Gegenstände durch 
  
  
  
  
  
  
  
wohnhaft zu nach versenden wolle, mit dem Antrage 
darüber eine Abfertigung auf das Amt zum 
der Ueberweisung des Steuer-Anspruches auf dasselbe · 
Zwecke des steuerfreien Wiedereingangs nach zu ertheilen. 
der Durchfuhr über dasselbe nach 
m Der Koni Gattung und Menge der Waaren Angabe 
2 NameFpachder D klaration des lleber= nach statigehabter amtlicher obundwie ein Ver- 
z 3 und — gangeschein-Extrahenten. Ermittelung. schluß angelegt ist, 
— Benennung . Benennung und Zahl der an- 
— Wohnort *s : der Waaren Deren der Waaren Deren elegten Bleie oder 
der mit Angabe Gewicht S8##mit Angabe Gewicht. 54 iegel, dann der 
Empfänger. 5 der wahren &2 der wahren —zugehörigen Aus- 
l.s -v* Stärke bei giloor. Stärke bei Kiloar. Kuhranmeldungen. 
Branntwein. gr. 38Branntwein. gr. 
1 2. 3. 4. d. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
D übernimmt mit diesem von verlangten und angenommenen 
Uebergangsscheine die Verpflichtung, die Waaren, auf welche derselbe lautet, in der darin angegebenen Menge 
und Gattung mit diesem Uebergangsscheine bis zum 1 
bei dem Amte zur Revision und weiteren Abfertigung zu stellen, oder stellen zu lassen, 
ingleichen für die inneren Steuern von diesen Waaren zu haften. · 
Diese Verpflichtung erlischt nur dann, wenn durch das Amt, auf welches der Uebergangsschein aus- 
gestellt ist, bescheinigt wird, daß den eben bemerkten Obliegenheiten vollständig geniigt sei. 
Acceptations-Erklärung des Uebergangsschein-Extrahenten. 
Ich übernehme diesen Uebergangsschein mit der vorstehend angegebenen Verpflichtung. 
den 
den 
Königlich Bayerische 
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