Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

o) in verlötheten Blecheylindern, welche mit festen Holzmänteln (Ueberfässern) 
bekleibet sind, deren Böden mit Einlagereifen gesichert sind. 
XXV. Flüssige Arsenikalien, insbesondere Arsensäure, unterliegen den 
Bestimmungen unter XXIV Nr. 1 und unter XVI Nr. 4, 3 (mit Ausnahme der bei 3 
angezogenen Bestimmungen unter Nr. 2) und 4. 
XXVI. Andere giftige Metallpräparate (giftige Metallfarben, 
Metallsalze 2c.), wohin insbesondere Quecksilberpräparate, als: Sublimat, 
Kalomel, weißes und rothes Präzipitat, Zinnober; ferner Kupfersalze 
und Kupferfarben, als: Kupfervitriol, Grünspan, grüne und blaue 
Kupferpigmente, desgleichen Bleipräparate, als: Bleiglätte (Massi- 
kot), Mennige, Bleizucker und andere Bleisalze, Bleiweiß und andere 
Bleifarben, auch Zinkstaub sowie Zinn= und Antimonasche gehören, dürfen 
nur in dichten, von festem trockenen Holze gefertigten, mit Einlagereisen, beziehungsweise 
Umfassungsbändern versehenen Fässern oder Kisten zum Transporte aufgegeben werden. 
Die Umschließungen müssen so beschaffen sein, daß durch die beim Transporte unvermeid- 
lichen Erschütterungen, Stöße 2c. ein Verstauben der Stoffe durch die Fugen nicht eintritt. 
XXVII. Hefe, sowohl flüssige als feste, wird nur in Gefäßen zugelassen, 
die nicht luftdicht geschlossen sind. 
XXVIII. Kienruß wied nur in kleinen, in dauerhaften Körben verpackten Tönnchen 
oder in Gefäßer zugelassen, ibelche im Innern mit Papier, Leinwand oder ähnlichen 
Stoffen dicht verklebt sind. 
XXIX. Gemahlene oder körnige Holzkohle wird nur verpackt zur Be- 
förderung zugelassen. 
Befindet sie sich in frisch geglühtem Zustande, so sind zur Veepackung zu 
verwenden, entweder: 
a) luftdicht verschlossene Behälter aus starkem Eisenblech, oder 
b) luftdichte, aus mehrfachen Lagen sehr starken und. steifen, gefirnißten Pappdeckeln 
gefertigte Fässer (sog. amerikanische Fässer), deren beide Enden mit eisernen 
Reifen versehen, deren Bodenstücke aus starkem abgedrehten Holze mittelst eiserner 
Holzshrauben an die eisernen Reife geschraubt und deren Fugen mit Papier- 
oder Leinwandstreisen sorgfältig verklebt sind.
	        
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