Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Wiederzusammentrittes der besonderen Ausschüsse beider Kammern des Landtages zur Be- 
rathung der Gesetzentwürfe über die directen Steuern späterer Verordnung vorzubehalten. 
Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und Gnade 
gewogen. 
Hohenschwangau, den 25. Juli 1880. 
Ludwig. 
Dr. v. Luz. Dr. v. Fäulle. v. Maillinger. v. Riedel. Freih. v. Crailsheim. u. Dillis, 
Staatsrath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär: 
An Ministerialrath v. Schlereth. 
die Kammer der Reichsräthe, 
die Kammer der Abgeordneten 
ergangen. 
Hosdienst-Machrichten. Gregor Freiherrn Molitor von Mühl- 
feld und den Premierlieutenant z. D. Carl 
Seine Majestät der König haben Freiherrn von Gumppenberg-Peuerbach, 
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung Begleiter Sr. K. H. des Prinzen Otto von 
ddo. Schloß Berg den 14. Juni l. Is. aller= Bayern, auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen 
gnädigst bewogengefunden, den k. Kammerjunker zu Allerhöchstihren Kämmerern zu ernennen.
	        
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