Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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ch- und Verordunugs-Blatt 
für das 
Kö uigreich Vayern. 
**- 
München, den 28. Augufst 1880. 
Inhal t: 
Bekanntmachung vom 26. August 1880, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Be- 
fähigung für den einjährig= freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. — Ordens--Verleihungen. — 
Französischeo Consulat für die Pfalz in Mannheim. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Jeugnissen über die hosfen chalilihe Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
K. Staatsministerium des Innern und Priegsminislerium. 
Nachdem sich die seither sechsklassigen k. Realschuken in Amberg, Neumarkt und 
Weiden (Verzeichniß vom 24. März 1880, unter C, a, aa, II, 1, 25 und 36, Gesetz- 
und Verord.-Bl. S. 195) vom Schuljahr 1880s|81, also vom 1. Oktober 1880 an in 
vierklassige Realschulen umwandeln, und deßhalb vom bezeichneten Schuljahre anfangend an 
den drei gedachten Schulen keine Absolutorialprüfungen mehr stattfinden, so erlischt vom 
gleichen Zeitpunkte an die diesen drei Anstalten zuerkannte Berechtigung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst. 
München, den 26. August 1880. 
v. Pfeufer. v. Maillinger. 
Der General-Secretär. 
An dessen Statt: 
Neumayr, Oberregierungsrath. 
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