Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

Geset-und Verurhiunngs. alt 
für das 
Königreich Vayern. 
#8 51. 
München, den 11. September 1880. 
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 1. September 1880, die Zulassung zur Praxis im Königlichen 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern und den Eintritt in den diplomatischen Dienst 
betreffend. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Zulassung zur Praxis im Königlichen Staats- 
ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern und den Eintritt in den diplomatischen Dienst 
betreffend. 
endwig lM. 
von Gottes Gnaden König von HLayern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Hayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Wir haben Uns allergnädigst bewogen gefunden, unter Aufhebung der Verordnung 
vom 12. Juni 1869 „den Eintritt in den diplomatischen Dienst betreffend“ (Regierungs- 
blatt vom Jahre 1869 Seite 1281—11286) zu bestimmen, wie folgt: 
* 
Zur Praris in Unserem Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern 
116
	        
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