Pfarrzwang. Berlin. 439
hause anderweitig vermietheten Wohnzimmer zu dem obigen Zwecke verwandt
werden, wofür aber alsdann das nicht schuldenfreie Kirchen-Aerarium,
Jem diese Miethszinsen bisher zugefallen, entschädigt werden mtiste.
2. Hierzu, so wie zu einer zweckmässigen Einrichtung der katholischen
Schule überhaupt ist aber eine jährliche Summe von 500 Rthlr. erforderlich.
Der Fürst von Hatzfeld, welchem ich das Resultat dieser Untersuchung
mittheilte, überzeugte sich, dass der Schule, auf die von dem Commissario
vorgeschlagene Art, wesentlich geholfen werden würde, zumal, wenn bei
dem Abgange des jetzigen Propstes und der etwanigen Versetzung der zeitigen
kapläne, mehr als bisher der Fall gewesen ist, auf die Wahl von Geistlichen
gesehen würde, welche mit den erforderlichen pädagogischen Einsichten
auch die Geneigtheit verbänden, auf die heranwachsende Generation
woblthätig zu wirken. Er glaubt übrigens sich mit der Gewährung seiner
Bitte um so mehr schmeicheln zu dürfen, da E. K. M. unter dem 28. Februar
1798 den damaligen Vorstehern der St. Hedwigs-Kirche die nachgesuchte
Erweiterung des Schul-Gebäudes zu versprechen geruhet hätten, diese aber,
wie sich nunmehro bei näherer Erwägung des gesammten Bedarfs der Schule
gefunden hat, kein so dringendes Bedürfnis, als die pekuniäre Unterstützung
derselben wäre.
3. Ich stelle E.K.M. ... anheim: ob Allerhöchstdieselben durch Bewilligung
der gedachten jährlichen Summe von 500 Rthir. der hiesigen
katholischen Gemeinde einen Beweiss von Allerhöchstdero Huld, den gewiss
auch sämmtliche übrige katholische Einwohner in Allerhöchstdero Staaten
dankbar verehren würden, ertheilen wollen, und glaube, dass allenfalls die
Fonds der in den Deutschen Provinzen aufzuhebenden katholischen Klöster
eine der angemessensten Verwendung derselben zu diesem Behuf erhielten,
wenn in der Folge die gnädigst vom 1° Junii c. an aus einem andern
Fonds vorläufig anzuweisenden jährlichen 500 Rthlr. aus den aufkommenden
Kloster-Reventien gedeckt würden.
4. Folgende Umstände scheinen mir für das Gesuch des Fürsten von
Hatzfeld zu sprechen. Die Eltern derjenigen Kinder nämlich, welche die
hiesige katholische Schule besuchen, gehören, der bei weitem grössern Zahl
nach, zu der ärmern Volksklasse; zum grösten Theil dienen ihre Väter in
den hier garnisonirenden Regimentern. Sie ziehen die katholische Schule
den übrigen Elementarschulen theils aus Anhänglichkeit au ihre Religion,
theils auch deshalb vor, weil ihre Kinder in derselben die Wohlthat des
unentgeldlichen Unterrichts geniessen, ja sogar mit den nöthigen Lehrbüchern
versorgt werden. Der Unterricht, welcher von den protestantischen Elementarschullehrern
in den positiven Religions-Grundsätzen ihrer Confession ertbeilet
wird, und, wie E.K.M. Sich Allerhöchstselbst bei Gelegenheit der
Einrichtung des Schulwesens in Neu-Ostpreussen erklärt haben, ertheilt
werden muss, weun nicht der Geist des Indifferentismus die Oberband ge-1800
Aug. W