Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

et und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
8 54. 
München, den 8. October 1880. 
  
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 5. October 1880, die Einberufung des besonderen Ausschusses der Rammer der Ab- 
geordneten“ zurz Berathung der Geremworse über die direkten Steuern betr. — Bekanntmachung vom 
7. Octo den Bestand der Regierungsbezirke und Bezirksämter, hier das k. Bezirksamt Parsberg 
betr. — dd00 Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. 
Bekanntmachung, die Einberufung des besonderen Ausschusses der Kammer der Abgeordneten 
zur Berathung der Gesetzentwürfe über die direkten Steuern betr. 
Ludwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc. 
Wir finden Uns bewogen, im Hinblicke auf das Gesetz vom 12. Februar 1880, 
die Behandlung der Gesetzentwürfe über die direkten Steuern betreffend, (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Nr. 9) den zur Berathung dieser Gesetzentwürfe gebildeten besonderen Aus- 
schuß der Kammer der Abgeordneten auf 
Mittwoch, den 20. October l. Is. 
zur Fortsetzung seiner Thätigkeit einzuberufen. 
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