Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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rseb- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W959. 
München, den 2. Dezember 1880. 
Inhaltt: 
Bekanntmaschung vom 23. November 1880, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisen- 
bahnbetriebes betr. — Erhebung in den Adelsstand. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Ge- 
nehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. — Consulat der Vereinigten Staaten von Amerika in 
Nürnberg. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
Bekauntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. 
Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Teußern. 
Unter die Bahnen von untergeordneter Bedeutung, bei welchen die unter Ziffer 1 bis 
einschließlich IV der Bekanntmachung vom 3. Mai 1879, gleichen Betreffs, (Ges.= und V.= 
Bl. Nr. 26) getroffenen Bestimmungen beachtet werden müssen, werden vom 1. Januar 
1881 an die im Betriebe der Pfälzischen Bahnverwaltung stehenden Bahnstrecken: 
Speyer-Rheinbrücke, 
Winden-Bergzabern, 
Grünstadt-Eisenberg und 
Landstuhl-Kusel 
eingereiht. · 
München, den 23. November 1880. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Serretär. 
tatt dessen: 
der k. Ministerialrath Frhr. v. Völderndorff. 
130
	        
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