Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
  
  
M bO. 991 
— J — , . 
sp»» und zwar in Orten der Betriebsanlage 
Bezeichnung der Gewerbe. 2 Bevölkerungsklasse: und 
5 Bemerkungen. 
5 
  
Babinhaber, Badgeber 
Bäcker 
Bäcker mit ganzgeringfügigen 
Betriebsverhältnissen. 
Bälleoder Tanzbelustigungen, 
Singspiele und sonstige 
Schaustellungen, deren 
häufigeres oder saison- 
weises Abhalten, welches 
in Verbindung mit Gast- 
wirthschaften betrieben wird 
Bandagen chirurgische, da—- 
briken hiefür. . 
  
D 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bei Badeanstalten mit gewöhnlichen 
Warmbädern wird für die ersten 6 
Badwannen nichts, für jede folgende 
Wanne ein Viertheil der Normal- 
anlage in Berechnung gebracht. 
Bei Fluß= oder Seebädern mit ge- 
schlossenen Badehütten wird die Be- 
triebesanlage nach der Zahl der Bade- 
abtheilungen in der Weise berechnet, 
daß je 2 Abtheilungen gleich einer 
Badwanne in Ansatz kommen. 
Bei Badeanstalten im Freien, bei 
Mineral= und Luxuebädern (Medi- 
zinalbäder, Dampfbäder, römisch- 
irische, russische Bäder, Gasbäder 
u. dergl.), ferner bei Inhalations= 
einmichtungen ist die Betriebsanlage 
nach Art. 7 zu bestimmen; das 
Gleiche gilt für gewöhnliche Warm- 
bader und für Fluß= und Seebäder 
mit geschlossenen Badehütten, wenn 
zu denselben Anstalten vorstehender 
Art hinzutreten. 
Für den ersten Gehilfen die halbe, 
für jeden folgenden die ganze N. A. 
Wie vor. 
Die Normalanlage wird jener des 
Hauptgewerbes zugeschlagen. 
Die Berechnung einer Betriebsanlage 
findet hier nicht statt. 
Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. U. 
3 & 60 J. 
149
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.