Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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M 50. 
des Tarifs Normalanlage, . 
g»» und zwar in Orten der Betriebsanlage 
Bezeichnung der Gewerbe. 5 Bevölkerungsklasse: und 
—- 
2 . b. e. J. Bemerkungen. 
A MAIAMAAMA MAMAI 
b) größere Wassermühlen, 
auch bei theilweiser 
Kunsteinrichtung —Die durchschnittliche Menge des jähr- 
lichen Materialverbrauches hat als 
Anhaltspunkt in der Art zu dienen, 
daß unter Freilassung von 1200 Hek- 
toliter für je 20 Hektoliter 15 Pfennig 
angesetzt werden. Je 3 Hektoliter 
zu Schrot verarbeitetes Getreide oder 
Malz werden gleich einem zu Mehl 
verarbeiteten Hektoliter Getreide ge- 
zählt. « 
c)Kunsimühlenmitklei- 
nem Betriebe —444 "40] Als Anhaltspunkt in der vorangege- 
benen Weise dient die Berechnung 
von je 20 Hektoliter mit 17 Pfennig. 
d) Kunstmühlen mit gro- 
zem Betriebe 36NAls Anhaltspunkt in der vorangege- 
benen Weise, jedoch ohne Freilassung 
irgend eines Quantums, dient die 
Berechnung von je 20 Hektoliter 
mit 20 Pfennig. 
Mühlen, welche nicht speziell 
im Tarife (Nr. 137, 138 
und 139) benannt sind: 139 · 
a) im selbständigen Be— I 
triebe — — —— — b f 
O0 Die Betriebsanlage ist im Falle der 
br im Neben- oder Wechse- 1 lit. b unter Umgangnahme von der 
betriebe mit Getreide- 1 Bestimmung in Art. 9 Abs. 3 ge- 
mühlen sondert zu berechnen. 
Mühlsteinfabriken E 103 – — — . 51□— Für jeden Eehilfen und Arbeiter o. U. 
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Mühlwerke, Fabriken für 
deren Bau und Reparaturk 1066Wie vor. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
157“
	        
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