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M 50.
des Tarifs Normalanlage, .
g»» und zwar in Orten der Betriebsanlage
Bezeichnung der Gewerbe. 5 Bevölkerungsklasse: und
—-
2 . b. e. J. Bemerkungen.
A MAIAMAAMA MAMAI
b) größere Wassermühlen,
auch bei theilweiser
Kunsteinrichtung —Die durchschnittliche Menge des jähr-
lichen Materialverbrauches hat als
Anhaltspunkt in der Art zu dienen,
daß unter Freilassung von 1200 Hek-
toliter für je 20 Hektoliter 15 Pfennig
angesetzt werden. Je 3 Hektoliter
zu Schrot verarbeitetes Getreide oder
Malz werden gleich einem zu Mehl
verarbeiteten Hektoliter Getreide ge-
zählt. «
c)Kunsimühlenmitklei-
nem Betriebe —444 "40] Als Anhaltspunkt in der vorangege-
benen Weise dient die Berechnung
von je 20 Hektoliter mit 17 Pfennig.
d) Kunstmühlen mit gro-
zem Betriebe 36NAls Anhaltspunkt in der vorangege-
benen Weise, jedoch ohne Freilassung
irgend eines Quantums, dient die
Berechnung von je 20 Hektoliter
mit 20 Pfennig.
Mühlen, welche nicht speziell
im Tarife (Nr. 137, 138
und 139) benannt sind: 139 ·
a) im selbständigen Be— I
triebe — — —— — b f
O0 Die Betriebsanlage ist im Falle der
br im Neben- oder Wechse- 1 lit. b unter Umgangnahme von der
betriebe mit Getreide- 1 Bestimmung in Art. 9 Abs. 3 ge-
mühlen sondert zu berechnen.
Mühlsteinfabriken E 103 – — — . 51□— Für jeden Eehilfen und Arbeiter o. U.
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Mühlwerke, Fabriken für
deren Bau und Reparaturk 1066Wie vor.
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