Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
  
  
50. 1119 
Kgl. Rentamt Beilage V. 
Gemeinde 
Fasfionsliste 
für die Gewerbstener. 
Erklärung des Gewerbtreibenden 
Name, Wohnort —iNuieeeçjmW.. — 
ngabe der z - 
und Wohnung des Gewerbs,Prerelakale) Sbkaurh pr o iua zwicenein 
Läden u. dgl. in b) Menge des Verbrauchs oder Steuererklärung 
Gewerbtreibenden gattung 7 lb er Erzeugisse, durch denselb 
und außerhalbe) Zahl und Art der zum Zwecke du 4 enselden 
der Wohnung)) des Gewerbebetriebes verwen-mit Datum und 
deten Vor= und Einrichtungern, Unterschrift 
1. . 3. 4. 5. 
  
a) welches oder welche Gewerbe er betreibt oder zu betreiben beginnt, 
viele Verkaufslokale oder Niederlagen er hält, 
  
  
  
Erläuternde Bestimmungen. 
1. In gegenwärtiger Fassionsliste hat der Steuerpflichtige anzugeben: 
  
  
sodann, ob und wie 
dann welche Arten des Nebenbetriebs und 
welche Zweiggeschäfte (Art. 21 Abs. 2, 4 und 5) und an welchen Orten er solche besitzt; 
b) in jenen Fällen, in welchen die Betriebsanlage nach der Zahl der Hilfspersonen berechnet 
wird, wie viele und welche Gattungen von solchen (Gewerbsgehilfen, untergeordnete Arbeiter, 
Lehrlinge einschließlich der im Geschäfte in blos vorübergehender Weise beschäftigten Söhne 
und Döchter über sechzehn Jahren, oder Dienstboten) in jedem der der Steueranlage 
unmittelbar vorangegangenen Jahre in dem Gewerbe verwendet wurden; 
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