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Kgl. Rentamt Beilage V.
Gemeinde
Fasfionsliste
für die Gewerbstener.
Erklärung des Gewerbtreibenden
Name, Wohnort —iNuieeeçjmW.. —
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und Wohnung des Gewerbs,Prerelakale) Sbkaurh pr o iua zwicenein
Läden u. dgl. in b) Menge des Verbrauchs oder Steuererklärung
Gewerbtreibenden gattung 7 lb er Erzeugisse, durch denselb
und außerhalbe) Zahl und Art der zum Zwecke du 4 enselden
der Wohnung)) des Gewerbebetriebes verwen-mit Datum und
deten Vor= und Einrichtungern, Unterschrift
1. . 3. 4. 5.
a) welches oder welche Gewerbe er betreibt oder zu betreiben beginnt,
viele Verkaufslokale oder Niederlagen er hält,
Erläuternde Bestimmungen.
1. In gegenwärtiger Fassionsliste hat der Steuerpflichtige anzugeben:
sodann, ob und wie
dann welche Arten des Nebenbetriebs und
welche Zweiggeschäfte (Art. 21 Abs. 2, 4 und 5) und an welchen Orten er solche besitzt;
b) in jenen Fällen, in welchen die Betriebsanlage nach der Zahl der Hilfspersonen berechnet
wird, wie viele und welche Gattungen von solchen (Gewerbsgehilfen, untergeordnete Arbeiter,
Lehrlinge einschließlich der im Geschäfte in blos vorübergehender Weise beschäftigten Söhne
und Döchter über sechzehn Jahren, oder Dienstboten) in jedem der der Steueranlage
unmittelbar vorangegangenen Jahre in dem Gewerbe verwendet wurden;
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