Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

1128 
wendig, so hat derselbe sämmtliche Beweismittel bei Vermeidung des Ausschlusses mit den- 
selben in dem Berufungsvorbringen genau anzugeben. 
Dem Beschwerdeführer steht frei, der Berufung zur Begründung seines Beschwerde- 
vorbringens Schriftstücke beizufügen. 
  
  
.......... den..ts»n........18.. 
Kgl.Rentamt.......... 
XUntekAiischIußeinerSteuekrisie Andask.»n2«iqmi..».sp» 
die Gemeindeverwaltaung nach Vollzug der Verkündung der mit- 
anden Magistrat der Stantt getheilten Bekanntmachung und vier- 
zur ortsüblichen Verkündung der Be- wöchentlicher Auflage der beifolgenden 
kanntmachung und Auflegungder Steuer-9Steuelliste zurück. 
liste während der obigen Frist. 
den. teen. 18. 
Gemeindeverwaltung 
Kgl. Rentant Magistrat der Stadttt 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.