52. 1193
Muster c.
Anmeldung,
betreffend
die Abstempelung ausländischer Werthpapiere, welche vor dem 1. Oktober 1881
ausgegeben sind und spätestens am 29. Dezember 1881 zur Abstempelung
vorgelegt werden.
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden umstehend spezifizirten
ausländischen Werthpapiere, welche vor dem 1. Oktober 1881 ausgegeben sind, und ist damit einver-
standen, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen Aushändigung
derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, sowie, daß die Steuerbehörde zur
Prüfung der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber
nicht verpflichtet sein soll.
f den 43
Name
Des Einreichers Stand
Wohnort.
Empfangsbescheinigung.
Die umstehend verzeichneten ausländischen Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerbehörde
übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung
ausgehändigt werden. Die Abstempelungsbehörde behält sich das Recht vor, die Legitimation des
Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht
verpflichtet.
„ den 4381.
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