Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

AÆb2. 1195 
Muster d. 
Eingegangenden 18 
Nr. . . des Anmeldungs-Registers. 
Nr. des Hebe-Registers. 
(Schwarzstempel.) 
Vorläufige Anmeldung, 
daß stempelpflichtige inländische Werthpapiere zur Zeichnung aufgelegt oder zu weiteren 
Einzahlungen auf solche aufgefordert wird. 
(Reichsgesetz vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben §. 4.) 
  
  
  
  
  
  
  
Der Werthpapiere, auf welche sich Es Die Zeichnung 
Des die Anmeldung in Spalte 6 bis 9 soll erfolgen die bezw. Einzahlung 
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