Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

Mb2. 1217 
Bundesstaatt Muster 4. 
Verwaltungsbezirz: Einreichungstermine: 
15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar 
und 15. Mai. 
Uebersicht 
der 
Einnahme an Reichs-Stempelabgaben 
für 
das 1 bis .. : Ouartal des Etatsjahres 18 
  
vorschriften für den Gebranch. 
1. Die in dieser Uercht anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal ahgelaufenen keeil des Etats- 
jahres, also z. B. für das 1. bis 3. Quartal die Solleinnahme für April bis einschließlich De- 
ember. 
2. In der Spalte 11 kommen die vom Reichsschatzamte festgestellten Steuerbeträge für Loose der 
Staatslotterien zum Ansatz. 
3. Die Spalte 13 dient zur nachrichtlichen Angabe der Steuerbeträge für Loose von Privat- 
lotterien, welche am Schlusse des betreffenden Quartals noch nicht eingezahlt sind. 
4. Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt. 
178°
	        
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