Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

1282 
Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes 
betreffend. 
K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußern. 
Nachdem die am 1. Oktober l. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke Lohr- 
Wertheim naach den Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung betrieben werden 
wird, so finden auf dieselbe die unter Ziff. I bis einschl. IV der Bekanntmachung vom 
3. Mai 1879, gleichen Betreffs, (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 26) veröffentlichten 
Bestimmungen gleichmäßig Anwendung. 
München, den 23. September 1881. 
In Vertretung? 
v. Pfistermeister, Staatsrath. 
Erhebung in den Freiherrustand. 
Seine Majestät der König haben 
unter dem 24. Juni l. Is. aus Selbsteigener 
Bewegung geruht, den damaligen Staats- 
minister des Innern, Sigmund von Pfeufer, 
Großkreuz des Königlichen Verdienstordens 
der Bayerischen Krone 2c., in huldvoller An- 
erkennung seiner mit regstem Pflichteifer und 
vollster Hingebung geleisteten ersprießlichen 
Der General-Secretär. 
Statt dessen: 
der k. Geheime Legationsrath Bever. 
  
Dienste in den erblichen Freiherrnstand des 
Königreiches zu erheben. 
–– 
Ordeneo-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter 
dem 23. August l. J. dem kgl. Staatsrathe 
im o. D. Maximilian von Los in München 
das Comthur-Kreuz des Verdienst-Ordens der 
Bayerischen Krone zu verleihen. 
 
	        
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