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Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes
betreffend.
K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußern.
Nachdem die am 1. Oktober l. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke Lohr-
Wertheim naach den Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung betrieben werden
wird, so finden auf dieselbe die unter Ziff. I bis einschl. IV der Bekanntmachung vom
3. Mai 1879, gleichen Betreffs, (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 26) veröffentlichten
Bestimmungen gleichmäßig Anwendung.
München, den 23. September 1881.
In Vertretung?
v. Pfistermeister, Staatsrath.
Erhebung in den Freiherrustand.
Seine Majestät der König haben
unter dem 24. Juni l. Is. aus Selbsteigener
Bewegung geruht, den damaligen Staats-
minister des Innern, Sigmund von Pfeufer,
Großkreuz des Königlichen Verdienstordens
der Bayerischen Krone 2c., in huldvoller An-
erkennung seiner mit regstem Pflichteifer und
vollster Hingebung geleisteten ersprießlichen
Der General-Secretär.
Statt dessen:
der k. Geheime Legationsrath Bever.
Dienste in den erblichen Freiherrnstand des
Königreiches zu erheben.
––
Ordeneo-Verleihung.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter
dem 23. August l. J. dem kgl. Staatsrathe
im o. D. Maximilian von Los in München
das Comthur-Kreuz des Verdienst-Ordens der
Bayerischen Krone zu verleihen.